Die Maklerprovision ist ein zentrales Thema, das nicht nur Kunden, sondern auch Sie als Makler häufig beschäftigt. Ob es um die Provisionshöhe, steuerliche Absetzbarkeit oder Verhandlungsspielräume geht – ein fundiertes Wissen über die Details hilft Ihnen, Ihre Kunden kompetent zu beraten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Die folgenden Fakten unterstützen Sie dabei, Klarheit und Sicherheit im Umgang mit der Provision zu schaffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Maklerprovision ist in Deutschland nicht einheitlich und variiert je nach Region; oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
- Provisionen sind in vielen Fällen verhandelbar, abhängig von Marktlage und Immobilienwert.
- Unter bestimmten Bedingungen kann die Provision steuerlich geltend gemacht werden, etwa bei gewerblicher Nutzung.
Die Frage nach der Maklerprovision ist häufig ein Dauerbrenner. Wer zahlt eigentlich was und wann? Gibt es Spielraum beim Preis? Und eine der häufigsten Fragen: Lässt sich die Provision von der Steuer absetzen? Hier kommen zehn zentrale Punkte zur Maklerprovision, die nicht nur als Auffrischung dienen, sondern auch in Kundengesprächen nützlich sein können.
1. Die gesetzliche Grundlage
Die Grundlage für die Maklerprovision findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer in § 652 BGB. Hier ist festgelegt, dass Makler Anspruch auf die Provision haben, sobald ein Kaufvertrag zustande kommt. Es zählt der Erfolg: Nur wenn der Deal steht, besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung – unabhängig davon, ob das Objekt eine Woche oder ein Jahr auf dem Markt war.
2. Wie hoch ist die Maklerprovision – und wovon hängt sie ab?
In Deutschland bewegt sich die Maklerprovision meist zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises, je nach Bundesland und örtlichen Gepflogenheiten. In Hamburg oder Berlin sind 6 % üblich, während in Bayern oder Hessen oft 5 % anfallen.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Nachfrage und den regionalen Marktbedingungen. In teuren Gegenden, wo mehr Aufwand nötig ist, fällt die Provision oft höher aus. Je höher die Nachfrage und je komplexer der Markt, desto höher der Aufwand – was letztlich die Provisionshöhe beeinflusst.
3. Warum ist die Maklerprovision gut investiertes Geld?
Die Expertise als Makler bietet für alle beteiligten Parteien Mehrwert: von der Preisfindung über Verhandlungen bis zur Marktpräsenz. Besonders bei exklusiven Vereinbarungen profitieren Verkäufer von intensiver Vermarktung und strategischer Verhandlung – und das zeigt sich häufig in einem besseren Verkaufspreis. Eine Investition, die sich lohnt.
Um Ihre Position als kompetenter Makler zu festigen, ist es ratsam, regelmäßige Marktanalysen durchzuführen und sich über regionale Trends auf dem Laufenden zu halten. Kunden schätzen es, wenn Sie fundierte Informationen über Marktentwicklungen liefern können. Eine aktuelle Marktkenntnis erlaubt es Ihnen, Ihre Beratungen gezielt anzupassen und Ihre Expertise als wertvollen Mehrwert hervorzuheben.
4. Wer zahlt die Maklerprovision?
Das Thema „Wer zahlt den Makler?“ ist seit Ende 2020 klarer geregelt. In den meisten Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision fair, dank des Bestellerprinzips. Bei Wohnimmobilien übernimmt jede Seite die Hälfte. Wichtig: Bei Gewerbeimmobilien greift das Bestellerprinzip nicht; hier kann die Provisionspflicht anders gestaltet sein.
5. Ist die Provision verhandelbar?
Grundsätzlich ist die Provision verhandelbar, je nach Einzelfall. Steht eine Immobilie in einer beliebten Lage und Interessenten stehen Schlange, bleibt wenig Spielraum für Verhandlungen. Bei zähem Verkauf oder anspruchsvolleren Objekten hingegen steigen die Chancen, die Provisionshöhe etwas zu senken. Eine realistische Marktkenntnis ist hier oft hilfreich und kann Ihnen als Makler in Verhandlungen zugutekommen.
6. Wann wird die Provision fällig?
Die Provision wird üblicherweise fällig, sobald der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet ist. Das Ganze ist in § 652 BGB geregelt – verbindlich. Ab diesem Moment ist Ihr Anspruch als Makler gesichert, auch wenn der eigentliche Kaufpreis erst später gezahlt wird. Diese Fälligkeit schafft Klarheit und Planungssicherheit für beide Seiten. Der Notartermin ist der entscheidende Moment, nach dem es kein Zurück mehr gibt – für Käufer, Verkäufer und Makler.
7. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision – wann geht das?
Das Thema Steuern ist ein häufiges Anliegen. Die Antwort: Es hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Für private Käufer, die das Objekt selbst bewohnen, gibt es leider nichts zu holen. Bei einer Mietimmobilie hingegen kann die Provision als Anschaffungskosten geltend gemacht werden, was für Investoren steuerlich attraktiv ist.
Für gewerbliche Immobilienkäufer oder Selbstständige ist die Lage klarer: Bei betrieblicher Nutzung des Objekts kann die Provision als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Hier lohnt es sich für Investoren und Unternehmer, steuerliche Vorteile genauer zu prüfen.
8. Sorgfältige Verträge und eine gute Dokumentation als Sicherheitsnetz
Eine klare, schriftliche Maklervereinbarung ist das A und O einer erfolgreichen Zusammenarbeit. So wissen beide Seiten genau, worauf sie sich einlassen – von der Provisionshöhe über die Leistungen bis hin zur Fälligkeit. Ein detaillierter Maklervertrag schafft Sicherheit und Transparenz.
Ein weiterer Punkt, der zugutekommt, ist eine sorgfältige Dokumentation aller Vereinbarungen und Schritte im Verkaufsprozess. Von der ersten Beratung bis hin zur Provision sollten alle Details festgehalten werden. Dies schafft nicht nur Klarheit im Vertragsverhältnis, sondern kann auch im Falle von Rückfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen als wichtige Absicherung dienen. Dokumentation stärkt die Position des Maklers und schafft Vertrauen bei den Kunden.
9. Transparenz schafft Vertrauen
Kunden möchten wissen, was sie für ihr Geld bekommen. Transparente Kommunikation über alle Schritte, von der Preisfindung bis zur Übergabe, schafft Vertrauen und Sicherheit und macht den Mehrwert greifbar. Regelmäßige Informationen über den Fortschritt und ein klarer Überblick darüber, wofür die Provision steht, schaffen Zufriedenheit – und oft auch die Chance auf Weiterempfehlungen.
Management Summary
- Die Maklerprovision liegt in Deutschland meist zwischen 3 % und 7 %, je nach Region.
- Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien üblicherweise die Provision.
- Die Provision ist in den meisten Fällen verhandelbar, abhängig von Marktlage und Immobilienwert.
- Fällig wird die Provision beim Notartermin (§ 652 BGB) – ein entscheidender Moment.
- Steuerlich absetzbar ist die Provision bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung.
- Eine schriftliche Maklervereinbarung schafft klare Regeln und Transparenz.