Kaum ist der neue Maklerauftrag gesichert und Sie haben die ersten Schritte getan, da kommt plötzlich ein Widerruf vom Kunden. Und jetzt? Der Umgang mit dem Widerrufsrecht kann zwar auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber mit dem richtigen Wissen und ein paar einfachen Vorkehrungen sind Sie als Makler bestens für den Fall der Fälle vorbereitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Widerrufsrecht gibt Kunden die Möglichkeit, Maklerverträge unter gewissen Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen.
- Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann das Recht noch nach Ablauf der üblichen Frist bestehen bleiben.
- Eine Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung ermöglicht es Ihnen als Makler, auch bei einem Widerruf anteilig für bereits erbrachte Leistungen vergütet zu werden.
- Verträge, die direkt in den Geschäftsräumen unterzeichnet wurden, fallen in der Regel nicht unter das Widerrufsrecht.
- Klare Bedingungen im Vertrag schaffen Transparenz und Sicherheit für den Fall, dass der Kunde den Vertrag nach der Widerrufsfrist beenden möchte.
In unserem Beitrag finden Sie die entscheidenden Punkte, die Sie im Blick behalten sollten, um stressfrei und ohne große Verluste solche Situationen zu lösen.
Wann tritt das Widerrufsrecht in Kraft?
Das Widerrufsrecht ist im § 312b BGB und § 312c BGB verankert, um Verbraucher zu schützen, wenn sie Verträge außerhalb fester Geschäftsräume abschließen – und das betrifft natürlich auch Maklertätigkeiten.
Wenn Sie als Makler also Verträge online, telefonisch oder vor Ort bei der Besichtigung abschließen, gilt das Widerrufsrecht. Denn am 13. Juni 2014 trat das EU-Widerrufsrecht in Kraft. Es bezieht sich im Wesentlichen auf Fernabsatzverträge – dabei handelt es sich um Verträge, die von Verbrauchern z.B. durch Telefonate, E-Mails oder per Brief abgeschlossen werden. Der Kunde hat dadurch volle 14 Tage Zeit, um ohne Begründung vom Vertrag zurückzutreten.
Achtung: Wenn der Vertrag direkt in Ihrem Büro unterschrieben wird, ist die Sache klar – hier greift das Widerrufsrecht in der Regel nicht.
Die Widerrufsfrist im Detail – wann läuft sie an?
Die Frist von 14 Tagen tickt nicht automatisch. Sie beginnt erst dann, wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung von Ihnen bekommen hat.
Haben Sie das versäumt, kann der Kunde auch noch Monate später widerrufen, denn in diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss – eine Situation, die Sie natürlich lieber vermeiden möchten. Sorgen Sie daher für eine ordentliche Belehrung und halten Sie sich an die Formalitäten.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kunde die Belehrung nicht nur erhält, sondern auch versteht und den Erhalt bestätigt. Eine Bestätigung der Kenntnisnahme kann Ihnen im Zweifel viel Ärger ersparen.
Was passiert, wenn Sie schon Arbeit geleistet haben?
Sie haben im Auftrag des Kunden schon gehandelt, vielleicht sogar Besichtigungen organisiert – und plötzlich widerruft der Kunde. Jetzt droht die Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben. Hier kommt die Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung ins Spiel. Mit dieser Zustimmung bestätigt der Kunde, dass er möchte, dass Sie als Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden.
Lassen Sie sich diese Zustimmung direkt nach Vertragsabschluss schriftlich geben, dann können Sie auch im Falle eines Widerrufs eine anteilige Vergütung fordern. Sie können in diesem Fall einen Wertersatz für die erbrachte Leistung verlangen. Dieser Wertersatz darf laut § 357 Abs. 8 BGB maximal der Höhe der Provision entsprechen, die genaue Summe richtet sich nach den bereits erbrachten Leistungen.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeit nicht umsonst war und Sie für bereits erbrachte Leistungen fair bezahlt werden.
Der Widerrufsprozess in der Praxis: Hilfreiche Tipps
Damit der Widerrufsprozess für beide Seiten einfach und reibungslos läuft, lohnt es sich, ein paar Grundregeln festzulegen.
Klare Widerrufsbelehrung
Eine gut formulierte Widerrufsbelehrung ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Missverständnisse zu verhindern. Halten Sie den Text klar und verständlich, damit jeder Kunde in einfachen Worten nachvollziehen kann, was sein Widerrufsrecht umfasst und wie es funktioniert. Informieren Sie auch über Fristen und die spezifischen Schritte, die zur Ausübung des Widerrufs erforderlich sind.
Zustimmung zur sofortigen Leistung
Besonders bei eiligen Aufträgen ist es vorteilhaft, eine schriftliche Zustimmung zur sofortigen Leistung von Ihren Kunden einzuholen.
Diese Zustimmung ermöglicht es Ihnen, bereits erbrachte Leistungen, wie Besichtigungen oder Beratungen, angemessen zu vergüten. Transparente Kommunikation über die Konsequenzen dieser Zustimmung ist dabei entscheidend.
Schriftlicher Widerruf
Akzeptieren Sie Widerrufe nur schriftlich, per Post oder E-Mail. Dokumentieren Sie das Verfahren, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass alles korrekt gelaufen ist.
Dokumentieren Sie alle Schritte des Widerrufsprozesses sorgfältig, einschließlich Datum und Inhalt der Mitteilungen, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass alles ordnungsgemäß ablief. Durch diese präzisen Maßnahmen stärken Sie nicht nur Ihre rechtliche Position, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Professionalität.
Nach einem Widerruf – wie Sie professionell weiter vorgehen
Sobald ein Vertrag widerrufen wird, erlischt normalerweise Ihre Pflicht zur weiteren Leistung. Auch der Kunde ist dann nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet – außer, er hat Ihnen die sofortige Leistungserbringung genehmigt. Liegt diese Zustimmung zur sofortigen Ausführung vor, können Sie gemäß § 357 Abs. 8 Satz 2 BGB anteilig eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen beanspruchen.
Kommunizieren Sie klar und sachlich, wie die Abrechnung abläuft und was beide Seiten zu erwarten haben. Wenn der Kunde genau versteht, wofür er zahlt, lässt sich der Vorgang oft ohne große Diskussionen abschließen.
Was tun, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist?
Nach Ablauf der Frist steht der Vertrag in der Regel auf festem Boden – der Kunde kann dann nicht einfach ohne Weiteres kündigen. Trotzdem sollten Sie präzise Kündigungsbedingungen im Vertrag festhalten, um sich auch in anderen Situationen abzusichern. So verhindern Sie Unklarheiten und sorgen dafür, dass alle Seiten wissen, worauf sie sich einlassen.
Tipp aus der Praxis: Eine freundliche, offene Kommunikation kann oft helfen, schwierige Situationen früh zu entschärfen. Zufriedene Kunden sind Ihnen treu und werden Sie gerne weiterempfehlen, selbst wenn es doch mal zu einer Vertragsauflösung kommt.
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Management Summary
- Ein außerhalb des Büros abgeschlossener Maklervertrag kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sofern der Kunde informiert wurde.
- Wurde bereits mit der Arbeit begonnen und der Kunde hat dem zugestimmt, kann eine anteilige Vergütung für erbrachte Leistungen erfolgen.
- Klare Vertragsregelung