Das Kaltakquiseverbot ist für Immobilienmakler ein zentrales Thema, das die Neukundengewinnung erheblich erschwert. Wie generieren Sie potenzielle Kunden, wenn die strikten Regeln Werbeanrufe unterbinden? Erfahren Sie bei uns, welche Maßnahmen erlaubt sind, welche Strafen bei Verstößen drohen und mit welchen cleveren Alternativen Sie Ihre Möglichkeiten bestmöglich ausnutzen. Die richtigen Methoden verstoßen nicht gegen das UWG (Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz) oder die DSGVO, ermöglichen Ihnen aber trotzdem eine effektive Vermarktung Ihrer Angebote und Dienstleistungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Kaltakquise ohne vorherige Einwilligung des Kunden kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hohe Strafen nach sich ziehen. Als Immobilienmakler riskieren Sie Bußgelder von bis zu 300.000 Euro und einen zusätzlichen Imageschaden.
- Aus strategischer Sicht kann es sinnvoll sein, über das Verbot hinauszugehen. Bewerten Sie hierfür den potenziellen Return of Investment (ROI). Eine fundierte juristische Beratung ist als solide Basis wichtig, um rechtliche Konsequenzen abzuschätzen.
- Statt Kaltakquise bieten moderne Alternativen wie Inbound-Marketing, gezielte Online-Anzeigen oder Kooperationen mit Empfehlungsgebern Chancen auf mehr Effizienz bei der Vermarktung. Über Empfehlungsnetzwerke und Social-Media-Plattform generieren Sie Interessenten, ohne in die Grauzone der Kaltakquise zu rutschen.
Unser Tipp für Sie: Die Software von Agents Connected bietet Ihnen Zugang zu anderen Immobilienmaklern und stellt Ihnen potenzielle Käufer für Ihre Immobilie vor. Vernetzen Sie sich auf clevere Weise, um einen Käufer oder auch ein passendes Objekt für Ihre Kunden zu finden.
Kaltakquise ist verboten – die wichtigsten Gesetze für Immobilienmakler
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz sind die Grundlagen für Werbung und Kundenakquise. Neue Interessenten stehen für neue Daten. Die Verwendung ist nur unter strengen Bedingungen überhaupt erlaubt. Zusätzlich zum Datenschutz müssen Sie als Makler beim Wettbewerb auch das UWG beachten und das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Werbeanrufe. Aber was bedeutet das für Sie?
Das Kaltakquiseverbot bedeutet für Sie, dass Sie Verbraucher ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht unaufgefordert kontaktieren dürfen. Das gilt für die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über andere Kanäle. Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind unerwünschte Werbeanrufe oder E-Mails nicht nur unzulässig, sondern auch mit empfindlichen Strafen belegt. Verstöße gegen das Verbot führen zu Bußgeldern und schaden dem Wettbewerb, da sie das Vertrauen von B2C-Kunden untergraben.
B2B-Kontakte sind eine Grauzone, die für Sie als Immobilienmakler den Wendepunkt bringen kann. Unternehmen dürfen unter bestimmten Umständen telefonisch kontaktiert werden, wenn ein mutmaßliches Interesse besteht, beispielsweise bei der Vermarktung von Dienstleistungen oder Produkten. Das eröffnet für Sie alternative Möglichkeiten, weiterhin neue Geschäftspartner zu akquirieren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Stichwort Kaltakquise im B2C – was ist erlaubt und was verboten?
Gegenüber privaten Verbrauchern ist jegliche Art von Telefonakquise und sonstige Kaltakquise verboten. Anrufe ohne vorherige Einwilligung sind per Gesetz tabu, wenn es sich bei Ihrem Gesprächspartner um einen privaten Verbraucher handelt.
Kaltakquise umfasst allerdings nicht nur die Kontaktaufnahme per Telefon, sondern auch folgende Bereiche:
- Kontaktaufnahme bei Messen
- Vertreter-Besuche vor Ort
- E-Mail-Kampagnen
- Direct-Mailing-Consulting (Werbebriefe oder Broschüren)
- Suchmaschinen-Marketing
- Direkte Ansprache in der Fußgängerzone (im Immobilienbereich unüblich)
Was bei der B2C-Kaltakquise verboten ist:
- Unaufgeforderte Werbung durch Anrufe ohne Zustimmung
- Kontaktaufnahme per WhatsApp, SMS oder E-Mail
Erlaubt ist hingegen die Versendung von Werbebriefen, sofern Sie diesen persönlich an den Empfänger adressieren. Sofern der Adressat seine Zustimmung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken gegeben hat, dürfen Sie auch ein Gespräch initiieren und per Telefon Ihr Produkt bzw. Ihre Immobilie bewerben.
Sicherheit bei der Kaltakquise: Verbote beachten und Gesetz berücksichtigen
Stimmen Verbraucher der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken zu, sind Anrufe und andere Werbeformen grundsätzlich möglich. Bei jeder Form der Kaltakquise ist es für Sie und Ihr Unternehmen wichtig, die gängigen Richtlinien einzuhalten. Schützen Sie sich vor dramatischen Folgen, indem Sie die folgenden „Must-haves“ berücksichtigen:
- Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen der DSGVO entsprechen.
- Die einwilligende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Adressieren Sie Werbebriefe persönlich und nur an Personen, die kein explizites Verbot erteilt haben.
- Vermeiden Sie Briefkastenwerbung bei Haushalten, die Ihren Briefkasten mit der Aufschrift „keine Werbung“ ausgestattet haben.
- Beachten Sie die Opt-in-Erklärung bei Telefonanrufen. Das heißt, dass die angerufene Person bereits im Voraus ihre Zustimmung per SMS, E-Mail oder Telefonanruf erteilt haben muss.
- Halten Sie die Einwilligung für Anrufe schriftlich bereit.
- Nutzen Sie bei Einwilligungserklärungen über das Internet (per Messenger, Homepage oder E-Mail) das „Double-Opt-In-Verfahren“. Der Kunde muss zweimal zustimmen, bevor er in die Interessentenliste aufgenommen wird.
Kaltakquise verboten – das gilt für den B2B-Bereich
Um als Immobilienmakler Werbung zu machen, ist der B2B-Bereich oft interessanter. Auch hier gilt grundsätzlich ein Kaltakquiseverbot, jedoch mit Ausnahmen. Das mutmaßliche Interesse lässt sich als Einwilligung werten. Stellen Sie vor der Kontaktaufnahme sicher, dass Sie die Kaltakquise stichhaltig begründen können.
Beispiel: Als Immobilienmakler dürfen Sie Real-Estate-Unternehmen anrufen, da Ihr Produkt zum Bereich und zur Branche des potenziellen Kontakts passt. Die Bundesnetzagentur schreitet nur dann an, wenn Sie ungenehmigt Kontakt zu privaten Verbrauchern aufnehmen.
Ärger droht allerdings, wenn Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt keinen Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten Ihres B2B-Gesprächspartners aufweist. Gleiches gilt, wenn Ihr Gegenüber die Kontaktaufnahme bereits klar abgelehnt hat. Verstoßen Sie gegen diese Grundsätze, riskieren Sie im schlimmsten Fall eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbsmethoden. Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro sind möglich, die Bundesnetzagentur geht gezielt gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Unser Tipp: Managen Sie Ihre Daten über die Software von Agents Connected auf einen Blick. So wissen Sie direkt, wer an Ihrem Angebot Interesse haben könnte und spielen Ihre Angebote gezielt aus.
Kaltakquise Verbot umgehen: Legale Werbemöglichkeiten für Immobilienmakler
Der begehrte Makleralleinauftrag flattert nicht per Zufall ins Haus. Um neue Kunden zu generieren, ist eine nachhaltige und vor allem legale Immobilien Akquise maßgeblich. Sofern Sie die Gesetzgebung einhalten, stehen Ihnen Anrufe, E-Mails und Briefe im B2B und B2C-Sektor zur Verfügung. Verlassen Sie sich aber nicht ausschließlich darauf, sondern nutzen Sie effektive und legale Methoden, mit denen Sie Ihr Angebot optimal präsentieren:
- Suchmaschinenoptimierung: SEO ist ein wichtiger Akquise-Kanal für Makler. Potenzielle Kunden wissen, dass ein Immobilienmakler Vorzüge hat und suchen gezielt per Google danach. Platzieren Sie sich mit den richtigen Keywords und einem optimalen Online-Auftritt ganz oben in den Suchergebnissen und erweitern Sie so Ihre Sichtbarkeit.
- Suchmaschinenwerbung: SEO ist ein kontinuierlicher Prozess, noch schneller funktioniert die automatische Akquise per SEA (Suchmaschinenwerbung). Ihre Website erscheint an prominenter Stelle und führt Kunden zu Ihrem Angebot. Kombinieren Sie SEA und SEO für die bestmögliche Sichtbarkeit.
- Social-Media: Schalten Sie Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken, um für Ihre Zielgruppe sichtbar zu werden. Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok sind allgegenwertig. Eine optimal geplante Werbeanzeige mit zugeschnittenem Marketing-Funnel unterstützt Sie bei der automatischen Neukundenakquirierung.
Akquise findet heute primär online statt. Für maximalen Erfolg kombinieren Sie Off- und Onlinemaßnahmen und sprechen Ihre Kunden ganz legal an. Zeitungsannoncen, Flyer und Werbetafeln verstoßen nicht gegen das Kaltakquiseverbot und bieten Ihnen passive Möglichkeiten, Ihrem Namen Präsenz zu verleihen.
Management Summary:
- DSGVO und UWG regeln die Voraussetzungen für Kaltakquise.
- Im B2C-Bereich ist Kaltakquise verboten, wenn keine (schriftliche) Einwilligung zur Kontaktaufnahme vorliegt.
- Digitale Marketingstrategien sind eine beliebte und erfolgversprechende Alternative zur Kaltakquise.
- Nutzen Sie B2B-Möglichkeiten, um über ein starkes Netzwerk potenzielle Neukunden zu generieren.